Seit 2008 gilt das neue Gesetz der Schulung und Weiterbildung von Berufskraftfahrern.
Wer vor dem 8. September 2008 den Busschein, und vor dem 8. September 2009 den LKW Schein erworben hat ist Grundqualifiziert.
Für diese Fahrer gilt nur die Weiterbildungspflicht.
Dann kam die Grundqualifikation
Es war eine Entscheidung für Europa.
Oh – ja – werden da viele denken. Das ist ja super…………………….
Da kommen wir aber nicht mehr raus.
Wir sind nun gleich im 16. Jahr der Weiterbildung aber viel neues hat sich nicht getan ……………oder doch ???????????????
Die grundsätzlichen Inhalte des Schulungen sind nur wenig verändert worden.
Anders aber bei uns!!!!!!!
Bei Neumann und Schulz Wir haben alle Schulungen intensiv aufgearbeitet und mit vielen aktuellen Inhalten versehen.
Wir gehen auch ganz intensiv auf die Bedürfnisse der Fahrer und Fahrerinnen ein.
Seit 2022 gibt es nun den Fahrerqualifizierungsnachweis.
Dieser ersetzt die Eintragung der 95 auf der Rückseite des Führerscheines. Du erhältst eine weitere Karte auf der die Gültigkeit der Schulung eingetragen wird.
Wenn du Schulungen besuchst bekommst du keine Urkunde mehr.
Die Teilnahme wird nur dem KBA ( Kraftfahrbundesamt) gemeldet. Nur online !!!
Wichtig !!!!! Damit sind Führerschein und Qualifikation wieder total unabhängig voneinander zu behandeln.
Unbedingt die Verlängerung des Führerscheines beachten.
Die Weiterbildung schützt euren Führerschein, sie schützt Euch, da Ihr über aktuelle Vorschriften und Gesetzte informiert seid.
Die Weiterbildung sichert den Arbeitsplatz.
Es fehlen heute schon über 50.000 LKW Fahrer und ca. 10.000 BUS Fahrer.
Wir freuen uns auf Euch und sind auch 2024 für Euch auf der Suche nach wichtigen Informationen.