rund um das BKrFQG
Was müssen Fahrer tun, die bereits die nötige Fahrerlaubnis besitzen und als Fahrpersonal tätig sind (Grundqualifikation oder Weiterbildung )?
Für alle gewerblich tätigen BUS – und LKW Fahrer ist seit 2022 nun wie auch in allen anderen EU Staaten die Schlüsselzahl 95 im FQN , dem Fahrerqualifizierungsnachweis vorgeschrieben.
Diese bestätigt die Grundqualifikation und die Weiterbildung.
a) Grundqualifikation
Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 09. September 2008 erworben haben, müssen keine Grundqualifikation absolvieren.
LKW-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 09. September 2009 erworben haben, müssen keine Grundqualifikation absolvieren.
Es gilt nur die Weiterbildungspflicht
Danach ist die Aufnahme der gewerbliche Tätigkeit als BUS oder LKW Fahrer nur noch mit abgeschlossener Grundqualifikation und IHK Prüfung zulässig.
b) Weiterbildung
Alle gewerblich tätigen Busfahrer ( KFZ zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastplätzen) sowie alle gewerblich tätigen LKW-Fahrer (über 3,5 Tonnen zGm.) müssen ihre Weiterbildung von 35 Zeitstunden absolvieren.
Somit ist nach Erhalt des FQN ( Fahrerqualifizierungsnachweis) der Führerschein für die nächsten 5 Jahre gewerblich einsetzbar.
( Ausnahmen z.B. Handwerkerregelung, Schausteller u.s.w. )
Eine Führerscheinverlängerung und eine BKF Weiterbildung (95) sind unabhängig voneinander zu betrachten. ( Besitzstand und FQN )
Das wichtigste ist aber immer: der Führerschein sollte immer rechtzeitig verlängert werden.
Fordern Sie bitte per E-Mail die Informationen unserer Fahrschule kostenlos an. kontakt@fahrschule-neumann.net Oder vereinbaren Sie telefonisch unter 01 72 – 9 47 92 67 einen Termin mit uns.