Wissenswertes

rund um das BKrFQG

Was müssen Fahrer tun, die bereits die nötige Fahrerlaubnis besitzen und als Fahrpersonal tätig sind (Grundqualifikation  oder  Weiterbildung )?

Für alle gewerblich tätigen BUS – und LKW Fahrer ist seit 2022 nun wie auch in allen anderen EU Staaten die Schlüsselzahl 95 im FQN , dem Fahrerqualifizierungsnachweis vorgeschrieben.

Diese bestätigt die Grundqualifikation und die Weiterbildung.

a) Grundqualifikation 
Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 09. September 2008  erworben haben, müssen keine Grundqualifikation absolvieren.

LKW-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 09. September 2009 erworben haben, müssen keine Grundqualifikation absolvieren.

Es gilt nur die Weiterbildungspflicht

Danach ist die Aufnahme der gewerbliche Tätigkeit als BUS oder LKW Fahrer nur noch mit abgeschlossener Grundqualifikation und IHK Prüfung zulässig.

b) Weiterbildung

Alle gewerblich tätigen Busfahrer ( KFZ zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastplätzen) sowie alle gewerblich tätigen LKW-Fahrer  (über 3,5 Tonnen zGm.) müssen  ihre Weiterbildung von 35 Zeitstunden absolvieren.

Somit ist nach Erhalt des FQN ( Fahrerqualifizierungsnachweis) der  Führerschein für die nächsten 5 Jahre gewerblich einsetzbar.

( Ausnahmen z.B. Handwerkerregelung, Schausteller u.s.w. )

Eine Führerscheinverlängerung und eine BKF Weiterbildung (95) sind unabhängig voneinander zu betrachten. ( Besitzstand und FQN )

Das wichtigste ist aber immer: der Führerschein sollte immer rechtzeitig verlängert werden.

Fordern Sie bitte per E-Mail die Informationen  unserer Fahrschule kostenlos an.  kontakt@fahrschule-neumann.net  Oder vereinbaren Sie telefonisch unter 01 72 – 9 47 92 67 einen Termin mit uns.